Das Jagdrecht unterteilt Wild in Deutschland unter anderem in Hoch- und Niederwild. Diese Begriffe sind historischen Ursprungs. Hinter dem Hochwild verbergen sich die jeweiligen Wildarten, deren Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Die Jagd auf Niederwild durfte hingegen auch von Vertretern anderer Stände (niederer Adel, Hochbürgerliche etc.) ausgeübt werden.
Zum Hochwild zählt heutzutage alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.