Gesellschaftsjagden sind Veranstaltungen, bei der mindestens drei oder vier Personen (unterschiedlich in einzelnen Bundesländern) gemeinsam zusammen wirkend jagen. Die Beteiligten können Schützen oder auch Treiber sein. Typische Gesellschaftsjagden sind die Drückjagd, die Treibjagd, die Stöberjagd und teilweise auch die Baujagd. Der gemeinschaftliche Ansitz hingegen zählt streng nicht genommen zu den Gesellschaftsjagden, weil die beteiligten Jäger ihren Jagderfolg gegenseitig nicht beeinflussen.