Die jüngsten Änderungen im deutschen Waffenrecht, die vom Bundestag beschlossen wurden, bringen wesentliche Veränderungen mit sich, die auch für Jäger relevant sind. Trotz zahlreicher Kritiken von Verbänden und Experten wurde das Gesetz verschärft, um Gewaltverbrechen, insbesondere in Innenstädten, sowie terroristischen Bedrohungen entgegenzuwirken. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Jäger betreffen.
Neue Regelungen zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung von Waffenbesitzern. Künftig können auch Äußerungen, die in sozialen Medien oder gegenüber Behörden getätigt wurden, in die Bewertung einfließen. Hierdurch erweitert sich der Katalog von Straftaten, die als Beweis für Unzuverlässigkeit herangezogen werden können. Schon ab einer Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen gilt eine Person als unzuverlässig.
Zudem werden mehr Behörden in die Überprüfungen einbezogen, wie etwa die Polizeibehörden am Wohnsitz der letzten zehn Jahre und das Zollkriminalamt. Falls Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, dürfen Waffen und Munition bis zu sechs Monate sichergestellt werden – notfalls auch durch Wohnungsdurchsuchungen.
Messer- und Waffenverbotszonen
Eine besonders weitreichende Änderung betrifft das Verbot von Messern und Waffen in bestimmten öffentlichen Bereichen. Behörden und Polizei können Personen in diesen Zonen ohne Anlass kontrollieren. Darüber hinaus wird das Mitführen von Messern bei Veranstaltungen, unabhängig von der Klingenlänge, vollständig verboten, mit wenigen Ausnahmen.
Auch im öffentlichen Fernverkehr, insbesondere auf Bahnhöfen und in Wartebereichen, wird das Mitführen von Messern stark eingeschränkt. Springmesser werden komplett verboten, wobei es eine Übergangsfrist für bereits im Besitz befindliche Springmesser gibt.
Kritische Stimmen zur Verschärfung
Zahlreiche Jagd- und Waffenverbände wie der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) haben die Verschärfungen scharf kritisiert. Innerhalb von nur fünf Wochen sammelte eine Petition gegen das Gesetz über 130.000 Unterschriften. Auch der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) setzte sich mit über 146.000 versendeten Briefen an Bundestagsabgeordnete gegen die geplante Verschärfung zur Wehr.
Der DJV prüft nun rechtliche Schritte gegen das Gesetz und bezeichnete das Verfahren als verfassungsrechtlich bedenklich. Die Kritikpunkte konzentrieren sich vor allem auf die Überlastung der Behörden durch die zusätzlichen Prüfpflichten und die als unzureichend empfundene Anhörung von Experten und Verbänden im Vorfeld der Entscheidung.
Kommentar: Gesetzgebung trifft die Falschen
Ein Kommentar von Marc Henrichmann, MdB (CDU):
Die Waffenrechtsverschärfung ist eine gut gemeinte, aber letztlich ineffektive Reaktion auf den Terroranschlag in Solingen. Sie trifft vor allem unbescholtene Bürger, während sich Kriminelle und Terroristen auch in Zukunft nicht von diesen neuen Regelungen abschrecken lassen werden. Der Gesetzesentwurf verkennt, dass das bei der Tat verwendete Messer bereits nach bestehendem Recht verboten war.
Zudem wird die bereits jetzt schon komplexe und langwierige Bürokratie bei Waffenbehörden noch weiter aufgebläht. Die geplante Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung überfordert die Behörden und setzt gesetzestreue Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht. Anstatt neue, handwerklich schlecht gemachte Gesetze zu schaffen, sollten bestehende Gesetze konsequent angewendet werden, um Gefährder besser zu überwachen und zu entwaffnen.