Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreich bestandenen Jagdprüfung! Es freut uns außerordentlich, dir zur Erlangung des "Grünen Abiturs" gratulieren zu können. Im Folgenden möchten wir dir gerne erläutern, welche Schritte du nun unternehmen musst, um deine erste eigene Waffe zu erwerben.
Schritt 1: Jägerprüfung machen
Zunächst besteht die Möglichkeit, den Jagdschein in einer von zahlreichen renommierten Jagdschulen zu erwerben. In jedem Bundesland gibt es Jagdschulen, insgesamt sind es in Deutschland etwa 250 Stück. Hierbei variieren die Angebote sehr stark. Neben Wochenendkursen werden auch mehrwöchige Intensivkurse mit anschließender Prüfung und sogar Abendkurse angeboten. Auch spezielle Einzelkurse für vielbeschäftigte Personen sowie moderne Online-Kurse mit begleitenden Präsenzphasen sind vorhanden und werden gern genutzt. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir dir, dich im Internet genauer über die Jagdschulen in deiner Nähe und die jeweils gültigen Kursangebote zu informieren. Dazu empfehlen wir einen Besuch auf unserer Plattform Jagdschulen.org.
Schritt 2: Jagdschein lösen
Nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung folgt die Beantragung des Jagdscheins, wofür dir von der Jagdschule ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wird. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass vor der Erteilung eines Jagdscheins, der zugleich die Berechtigung zum Erwerb von Schusswaffen einschließt, eine verlässliche Prüfung deiner Eignung durch die Behörde stattfindet. Hierbei wird deine Zuverlässigkeit hinsichtlich des Waffenbesitzes überprüft. Diese Überprüfung umfasst unter anderem eine Untersuchung deines polizeilichen Führungszeugnisses. Da dieser Prozess Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, die entsprechenden Anträge bereits im Vorfeld bei der zuständigen Behörde einzureichen oder diese über deine Jagdausbildung zu informieren. Dies ermöglicht eine frühe Überprüfung deiner Person, während du noch in der Ausbildung verweilst, und beschleunigt somit die Ausstellung des Jagdscheins. Um diesen Schritt vorzubereiten, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt zur zuständigen unteren Jagdbehörde aufzunehmen. Solltest du unsicher sein, welche dies ist, kann dir das örtliche Ordnungsamt behilflich sein.
Schritt 3: Waffenschrank
Vor dem Erwerb einer Waffe ist es von höchster Bedeutung sicherzustellen, dass du diese ordnungsgemäß aufbewahren kannst. Hierzu wird ein geeigneter Waffenschrank benötigt. Wir empfehlen dringend, eine Schutzklasse von 0, 1 oder höher zu wählen. In Anbetracht verschärfter Waffengesetze und zunehmender Regulierungen des Waffenbesitzes minimiert eine höhere Schutzklasse die Wahrscheinlichkeit, dass du in naher Zukunft gezwungen sein könntest, einen neuen Schrank anzuschaffen. Waffenschränke der Klassen A oder B dürfen seit dem 6. Juli 2017 nur noch als Altbestand verwendet werden.
Schritt 4: Waffenkauf
Für den Kauf deiner ersten Waffe wird lediglich der Jagdschein benötigt. Empfohlen wird der Erwerb eines gebrauchten Repetierers in einem der Kaliber .308 Win., .30-06 Spr. oder 8x57 IS als erste Jagdwaffe.
Schritt 5: Waffe eintragen lassen
Beim Kauf einer Waffe erhältst du eine Übernahmeerklärung. Innerhalb von 14 Tagen – am besten jedoch unverzüglich – empfehlen wir, dich mit deiner Waffenbehörde in Verbindung zu setzen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Behörde, die deinen Jagdschein ausgestellt hat oder zumindest nähere Informationen dazu bereitstellen kann. Dort legst du die Bestätigung deines geeigneten Waffenschranks vor, inklusive Lieferschein und Rechnung, die Übernahmeerklärung der Waffe sowie das von der Behörde bereitgestellte Formular. Bezüglich dieses Formulars kannst du dich bei der Behörde erkundigen. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird dir eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Wichtig: Für den Erwerb einer Kurzwaffe ist ein Vorvermerk in der Waffenbesitzkarte erforderlich. Für spätere Waffenerwerbe benötigst du sowohl deine Waffenbesitzkarte als auch einen Nachweis deiner Eintragungen im Nationalen Waffenregister. Diesen Nachweis erhältst du problemlos von deiner Waffenbehörde.
Alternative: Waffe leihen
Wenn du beispielsweise zu einer Jagd eingeladen wurdest, aber noch nicht über eine eigene Waffe verfügst, kannst du dir von einer Person, die auch Jäger oder Schütze ist, eine Waffe ausleihen. Dafür ist es grundsätzlich notwendig, eine Erwerbsberechtigung zu besitzen, also einen gültigen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte. Da du noch keine eigene Waffe hast, hast du natürlich auch noch keine WBK - in diesem Fall reicht dein Jagdschein als Erwerbsberechtigung aus. Mitgeführt werden muss allerdings dein Personalausweis sowie der Leihschein, auf welchem deine Namen und Adresse sowie alle wichtigen Details zur entliehenen Waffe eingetragen sein müssen. Der Entleiher hat ebenfalls einen Leihschein mit den exakt gleichen Angaben als Quittung - so kann er beispielsweise bei einer Routinekontrolle seiner Waffenaufbewahrung erklären, weswegen nicht alle Waffen im Schrank stehen.
Wir hoffen, dir einen guten Überblick verschafft zu haben, was du beachten musst, wenn du dir deine erste eigene Waffe zulegst und wünschen dir viel Erfolg bei der Jagd. Waidmanns Heil!