Als Druckluftwaffen werden Schusswaffen bezeichnet, bei welchen Luft komprimiert und einem Druckbehälter gespeichert wird. Die gespeicherte Druckluft wird über ein Ventil freigegeben, wenn ein Schuss abgegeben werden soll, und treibt so das Geschoss an. Bei Federdruckwaffen hingegen erzeugt ein federbelasteter Kolben ein Luftpolster, welches das Geschoss antreibt. Als drittes System gibt es Druckgaswaffen, beil wechen ein kaltes Treibgas wie Kohlendioxid das Geschoss antreibt- hierbei ist keine Spann oder Komprimiertätigkeit des Schützen notwendig.
Diese Systeme werden umgangsprachlich als Luftgewehr oder Luftpistole bezeichnet.
Druckluftwaffen, welche nicht mehr als 7,5 Joule Mündungsenergie aufweisen sind in Deutschland mit Kennzeichen “F im Fünfeck” gekennzeichnet und ab einem Alter von 18 Jahren frei verkäuflich. Ebenfalls nicht erwerbspflichtig sind Druckluftwaffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt und in den Handel gebracht wurden sowie jene, die vor dem 02.04.1991 auf dem Gebiet der DDR hergestellt und in den Handel gebracht wurden. Im Fall der letzten beiden genannten können die Waffen auch eine Mündungsenergie von über 7,5 Joule aufweisen.
Druckluftwaffen, die in keine dieser Kategorien einzuordnen sind, sind erlaubnispflichtig und müssen in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden.