Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder Munition leihen möchte, muss zunächst eine Erwerbsberechtigung besitzten, zum Beispiel den Jagdschein und eine WBK.
Beim Ausleihen, dem vorübergehenden Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und/oder Munition gem. § 38 Abs. 1 Nr. 1 e (WaffG) ist neben dieser Erwerbsbereichtigung auch der Personalausweis und Leihschein mitzuführen, aus dem der Name des Verleihers, des zum vorübergehenden Besitz berechtigen Entleihers und das Datum hervorgeht. Ein Musterformular für diesen Leihschein findest du hier.
Achtung! Die Gültigkeit eines Leihscheins ist bis zu einem Monat begrenzt. Auf dem Leihschein hat das Datum der Ausstellung vermerkt.