Neben der bestandenen Jägerprüfung ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Grundvoraussetzung, um den Jagdschein lösen zu können. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens so lange gültig sein, wie der zu lösende Jagdschein. In Deutschland sind das entweder ein oder drei Jahre.
Die Jagdhaftpflichtversicherung muss dabei dabei Versicherungssummen wie folgt aufweisen: Für Personenschäden in Höhe 500.000 Euro und für Sachschäden in Höhe von 50.000 Euro, wobei sich deutlich höhere Versicherungssummen empfehlen.
Die Schadensersatzpflicht für Jäger ergibt sich nach § 823 BGB.
Die Schäden für die Jäger in Haftung genommen werden können ergeben sich nicht nur aus dem denkbar schlimmsten Ereignis, einem Fehlschuss, sondern auch wenn beispielsweise eine Hochsitzeinrichtung einstürzt oder der eigene Jagdhund ein anderes Tier anfällt oder tötet - oder einen Autounfall verursacht.