Die Brut- und Setzzeit beginnt und damit auch die Leinenpflicht für Hunde. Ab dem 1. April bis zum 15. Juli ist es Hundehaltern untersagt, ihre Vierbeiner in der freien Natur frei laufen zu lassen. Die Leinenpflicht gilt in diesem Zeitraum als Schutz für Tiere, wie zum Beispiel Vögel, die in diesen Monaten ihre Jungen ausbrüten und aufziehen.
Warum ist die Leinenpflicht wichtig?
Wenn Hunde während der Brut- und Setzzeit frei laufen, besteht die Gefahr, dass sie Jungtiere entdecken und an ihnen schnuppern oder sie sogar berühren. Die Folge: Das Muttertier kann das Junge daraufhin verstoßen. Brütende Vögel, wie zum Beispiel Feldlerchen, Feldsperlinge und Rotkehlchen, brauchen Ruhezonen, um stressfrei ihre Jungen großziehen zu können. Für die Jungtiere können freilaufende Hunde fatale Folgen haben, wie die Aufgabe des Brutgeschäfts oder das Verlassen der Jungtiere durch die Elterntiere, bis hin zum Verletzen oder tödlichen Reißen der Wildtiere. Neben den Vögeln gibt es auch andere Tiere, die in dieser Zeit geschützt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Rehe, Hasen und andere Wildtiere, die ebenfalls Nachwuchs haben. Für sie ist es besonders wichtig, in dieser Zeit ungestört zu bleiben, da sie ihre Jungen versorgen müssen. Wenn Hunde frei herumlaufen und Wildtieren begegnen, kann dies zu Stress und Angst führen, was die Tiere in ihrer Versorgung und Fürsorge beeinträchtigen kann. Außerdem kann es vorkommen, dass freilaufende Hunde Wildtiere jagen oder verletzen, was ebenfalls fatale Folgen haben kann.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Leinenpflicht?
Hundehalter, die sich nicht an die Leinenpflicht halten und ihren Hund trotzdem frei laufen lassen, müssen mit einer Strafe rechnen. Diese kann in Form einer Geldstrafe von bis zu 5000€ ausgesprochen werden. Die Leinenpflicht gilt in der sogenannten "freien Landschaft", welche Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, beinhaltet. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Es gibt Spezialfälle, bei denen Hunde während ihres Einsatzes von der Leinenpflicht ausgenommen sind. Dazu zählen Jagdhunde, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde. Zudem gilt die Leinenpflicht nicht zwingend in städtischen Parkanlagen, doch auch hier brüten vereinzelt Tiere, weshalb gebeten wird, auch hier die Hunde anzuleinen. In zahlreichen Kommunen gibt es zum Spielen und Toben mit dem Hund auch ausgewiesene Flächen.
Schlussbetrachtung
Um eine harmonische Beziehung zwischen Mensch und Hund zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Hundehalter sich an die Leinenpflicht halten und ihre Hunde in dieser Zeit an der Leine führen. Dadurch wird nicht nur die Natur und die Wildtiere geschützt, sondern auch der eigene Hund. Denn auch wenn ein Hund normalerweise gut abgerufen werden kann, kann es in dieser Zeit durch die vielen neuen Eindrücke und Gerüche vorkommen, dass er sich anders verhält als gewohnt und seinem Instinkt folgt. Um ungewollte Konflikte zu vermeiden, ist es daher ratsam, den Hund immer an der Leine zu führen.
Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5000€ rechnen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Hund Wildtiere jagt oder verletzt und dadurch schwere Folgen verursacht. Daher ist es wichtig, dass sich Hundehalter an die Leinenpflicht halten und ihren Beitrag zum Schutz der Natur und der Wildtiere leisten. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Jagdhunden oder Polizeihunden, kann von der Leinenpflicht abgewichen werden. Hier ist es jedoch wichtig, dass die Hunde entsprechend ausgebildet und unter Kontrolle sind, um ungewollte Konflikte und Schäden zu vermeiden.