Brandenburgs Jäger müssen sich auf aktualisierte Jagdzeiten für Rehwild, Rotwild und Damwild einstellen. Die neuesten Änderungen, die ab dem 22. Mai 2024 in Kraft treten, sind Teil der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg“. Diese Anpassungen sind besonders wichtig für die Jagdpraxis und die nachhaltige Bewirtschaftung des Wildbestandes. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Rotwild und Damwild
Für Rotwild und Damwild gelten folgende neue Jagdzeiten:
Schmalspießer und Schmaltier: Vom 16. April bis zum 31. Mai und vom 1. August bis zum 31. Januar.
Hirsch, Alttier und Kalb: Vom 1. August bis zum 31. Januar.
Rehwild
Auch für das Rehwild wurden spezifische Zeiten festgelegt, die wie folgt aussehen:
Ricke und Kitz: Die Jagd ist erlaubt vom 1. August bis zum 31. Januar.
Rehbock und Schmalreh: Vom 16. April bis zum 31. Mai und vom 1. August bis zum 31. Januar.
Diese Regelung ist darauf ausgerichtet, die Populationskontrolle während der Zeiten höchster Aktivität und Sichtbarkeit des Wildes zu erleichtern.
Die Anpassung der Jagdzeiten erfolgte nach gründlicher Beratung und Bewertung der Wildbestände sowie ökologischer und biologischer Daten. Ziel ist es, eine ausgeglichene Wildpopulation zu fördern, die sowohl die landwirtschaftlichen Interessen als auch den Naturschutz berücksichtigt. Die neue Regelung trägt auch dazu bei, Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem die Populationen in ihren aktiven und für die Fortpflanzung wichtigen Zeiten kontrolliert werden.
Gültigkeit und rechtlicher Rahmen
Die neuen Regelungen treten am 22. Mai 2024 in Kraft und basieren auf den Bestimmungen des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg. Sie reflektieren die Bemühungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, eine nachhaltige und ethisch verantwortungsbewusste Jagdpraxis zu fördern.