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Novellierung des brandenburgischen Jagdgesetzes

Gunfinder Magazin

Nach langen Verhandlungen und zwei vorangegangenen Entwürfen wurde nun endlich ein überarbeiteter Entwurf für die Neufassung des brandenburgischen Jagdgesetzes vorgelegt, dem sowohl die beteiligten Seiten als auch eine Mehrheit im Landtag offenbar zustimmen können.

Ursprünglich sollte der Entwurf Waldbesitzern ab zehn Hektar das Jagdrecht einräumen. Im aktuellen Entwurf wird jedoch eine Minimalgrenze von 75 Hektar festgelegt, wie es in den meisten anderen Bundesländern bereits Vorschrift ist. Bisher lag die Mindestgrenze in Brandenburg bei 150 Hektar, auf denen der Eigentümer seine Eigenjagd ausüben durfte. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung war dies bereits ab 75 Hektar möglich. Es bleibt abzuwarten, ob eine Halbierung der Grenzwerte zu einer intensiveren Jagd führt. Das Hauptziel dieser Änderung besteht darin, die Überpopulation von Wildtieren, insbesondere im Hinblick auf die Schäden an Jungpflanzen und die Erschwernis der Walderneuerung und des Waldumbaus, zu reduzieren.

Die radikale Verringerung der Mindesthektargröße für die Eigenjagd stieß jedoch auf Widerstand bei den Jagdgenossenschaften, die ihre Vorrechte bedroht sahen. Das Argument, dass ihre Alleinherrschaft allein nicht ausreichend ist, um die Anzahl der Wildtiere entscheidend zu verringern, konnte sie nicht überzeugen. Das Vorhaben der Grünen, allen Waldbesitzern, einschließlich derer mit wenigen Hektar, die Jagderlaubnis zu gewähren, wurde schließlich fallengelassen. Stattdessen sieht der neue Entwurf vor, dass Waldbesitzer Forstbetriebsgemeinschaften auf Eigenjagdbezirken bilden können, die nicht den Jagdgenossenschaften angehören müssen.

In Brandenburg gibt es (Stand: Juli 2023) rund 270 solcher Forstbetriebsgemeinschaften, die den Wald gemeinsam bewirtschaften. Eine weitere Neuregelung betrifft die Verlängerung der Jagdzeit für Schalenwild, also für alle Paarhufer, die dem Jagdrecht unterliegen, bis zum 31. Januar. Dies soll Jägern aufgrund der besseren Sicht in den winterlichen Monaten ermöglichen, mehr Abschüsse vorzunehmen. Im Gegenzug wird es eine verlängerte Ruhezeit vom 1. Juni bis zum 31. Juli geben.

Eine weitere Änderung betrifft die Schießübungen der Jäger, die nun jährlich auf einem Schießstand den Waffengebrauch üben müssen. Glücklicherweise wird keine Mindestpunktzahl für das Bestehen dieser Übung gefordert, sodass die Jäger ihren Jagdschein unabhängig von ihrem Schießergebnis behalten können.

Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft das Verbot des Abschusses herrenloser Hunde und Katzen. Es ist nun nicht mehr gestattet, automatische Fallen zu verwenden, die dieseTiere töten könnten. Der Grund dafür ist, dass versehentlich geschützte Tierarten in solche Fallen geraten könnten. Obwohl herumstreunende Haustiere in der Natur manchmal Schäden verursachen können, werden sie nun besser geschützt.

Zusätzlich wurden einige Vogelarten von der Liste der jagdbaren Tiere gestrichen und dürfen nicht mehr abgeschossen werden.

Die Reaktionen von Jägern und Waldbesitzern auf den neuen Entwurf sind größtenteils positiv. Auch die Koalitionspartner CDU und SPD zeigen im Wesentlichen Zustimmung zu dieser Neufassung. Umweltminister Axel Vogel äußerte jedoch seinen Missmut und bezeichnete den Entwurf als Kompromiss. Er bedauerte, dass er sich mehr gewünscht hätte, aber letztendlich müsse er sich den politischen Realitäten stellen. Er zeigte sich zufrieden mit der angestrebten Begrenzung der Pachtdauer für Jagdpächter auf neun Jahre und der nun vorgeschriebenen gemeinsamen Waldbegehung der Jäger und Waldeigentümer, die alle drei Jahre stattfinden soll.

Die Neufassung des brandenburgischen Jagdgesetzes stellt einen Kompromiss dar, bei dem sowohl die Interessen der Waldbesitzer als auch die Notwendigkeit der Regulierung der Wildpopulation berücksichtigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und ob sie den gewünschten Effekt erzielen werden.

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