Ab 01.09.20 benötigen Händler die NWR-IDs für den Waffenkauf, Waffenverkauf und Reparaturen.
Das bedeutet, dass Waffenbesitzer eine persönliche NWR-ID-Nummer für sich selbst und eine weitere für jede einzelne Waffenbesitzkarte (E-ID) , die sie haben, bekommen. Beide IDs muss der Käufer wissen und angeben, ansonsten kann er die Waffe nicht kaufen!
Nichts geht mehr ohne die NWR-IDs!
Diese Daten lassen sich als Stammdatenblatt bei der jeweiligen Waffenbehörde anfordern oder in die WBK drucken. Darum muss man sich als Waffenbesitzer selbst proaktiv kümmern!
NWR-IDs wesentlicher Teile:
Nicht nur Waffenbesitzer und WBK bekommen eigene IDs, jedes wesentliche Teil einer Waffe, also z.B. Lauf, Verschluss, Gehäuse bekommen eigene Waffen-NRW-IDs, die vorgelegt werden müssen, wenn eine Waffe oder das Teil den Besitzer wechselt- auch wenn dies nur vorübergehend ist. Diese IDs der Waffenteile werden in die WBK eingetragen, sie müssen aber angegeben werden beim Besitzerwechsel- dem Besitzer also bekannt sein!
Wenn eine Waffe Privat verkauft wird müssen die IDs ebenfalls bekannt sein!