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Waffenkauf ab dem 01.09.20 (Wichtiges Update!)

Gunfinder Magazin

Ab 01.09.20 benötigen Händler die NWR-IDs für den Waffenkauf, Waffenverkauf und Reparaturen.

Das bedeutet, dass Waffenbesitzer eine persönliche NWR-ID-Nummer für sich selbst und eine weitere für jede einzelne Waffenbesitzkarte (E-ID) , die sie haben, bekommen. Beide IDs muss der Käufer wissen und angeben, ansonsten kann er die Waffe nicht kaufen!

Nichts geht mehr ohne die NWR-IDs!

 

Diese Daten lassen sich als Stammdatenblatt bei der jeweiligen Waffenbehörde anfordern oder in die WBK drucken. Darum muss man sich als Waffenbesitzer selbst proaktiv kümmern!

NWR-IDs wesentlicher Teile:

Nicht nur Waffenbesitzer und WBK bekommen eigene IDs, jedes wesentliche Teil einer Waffe, also z.B. Lauf, Verschluss, Gehäuse bekommen eigene Waffen-NRW-IDs, die vorgelegt werden müssen, wenn eine Waffe oder das Teil den Besitzer wechselt- auch wenn dies nur vorübergehend ist.  Diese IDs der Waffenteile werden in die WBK eingetragen, sie müssen aber angegeben werden beim Besitzerwechsel- dem Besitzer also bekannt sein!

Wenn eine Waffe Privat verkauft wird müssen die IDs ebenfalls bekannt sein!

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