Jagd mit Wärmebild-Technik
In vielen deutschen Bundesländern ist die Verwendung von Wärmebildtechnik bei der Jagd auf Schwarzwild mittlerweile erlaubt. Doch Vorsicht: Wärmebildtechnik ist nicht gleich Wärmebildtechnik.
Gestattet ist den Jägern bislang der Einsatz von Wärmebildgeräten und -kameras die zur Aufklärung dienen. Ebenso dürfen sogenannte Vorsatzgeräte in den meisten Bundesländern mittlerweile zum Einsatz gebracht werden.
Es ist jedoch wichtig, sich vor der Montage genauestens mit der gesetzlichen Lage auseinander zu setzen und zu klären, ob ein Vorsatzgerät auf ein Zielfernrohr / Schusswaffe in dem jeweiligen Bundesland montiert werden darf oder nicht. Weiter ist entscheidend, ob und welche Vorgaben es in Form von Geräten, die Verwendung von Aufhellern, der Technik allgemein und Bedingungen, unter denen die Geräte montiert werden dürfen zu beachten gibt.
Generelles Verbot von Wärmebildzieltechnik / Nachtsichtzieltechnik
In Deutschland ist der bloße Besitz von Nachtsicht- oder Wärmebildzielfernrohren strafbar, anders als bei Vorsatzgeräten für Nacht- und Wärmebildaufnahmen. Diese Geräte sind mit einem Absehen ausgestattet und ähneln in ihrem Aufbau einem konventionellen Zielfernrohr. Sie sind sowohl in Wärmebild- als auch in Nachtsichtversionen verfügbar. Obwohl viele deutsche Hersteller solche Geräte produzieren, ist deren Verkauf ausschließlich im Ausland gestattet.
Auslandsjagd mit Wärmebildzieltechnik
Im (europäischen) Ausland ist die Jagd mit Wärmebildzieltechnik hingegen zuweilen gestattet. Auch hier sollte man sich zuvor unbedingt über die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren.