Jagd mit Wärmebild-Technik
In vielen deutschen Bundesländern ist die Verwendung von Wärmebildtechnik bei der Jagd auf Schwarzwild mittlerweile erlaubt. Doch Vorsicht: Wärmebildtechnik ist nicht gleich Wärmebildtechnik.
Gestattet ist den Jägern bislang der Einsatz von Wärmebildgeräten und -kameras die zur Aufklärung dienen. Ebenso dürfen sogenannte Vorsatzgeräte in den meisten Bundesländern mittlerweile zum Einsatz gebracht werden.
Es ist jedoch wichtig, sich vor der Montage genauestens mit der gesetzlichen Lage auseinander zu setzen und zu klären, ob ein Vorsatzgerät auf ein Zielfernrohr / Schusswaffe in dem jeweiligen Bundesland montiert werden darf oder nicht. Weiter ist entscheidend, ob und welche Vorgaben es in Form von Geräten, die Verwendung von Aufhellern, der Technik allgemein und Bedingungen, unter denen die Geräte montiert werden dürfen zu beachten gibt.
Generelles Verbot von Wärmebildzieltechnik / Nachtsichtzieltechnik
Anders als bei Nacht- und Wärmebild-Vorsatzgeräten ist in Deutschland bei einem Nachtsicht- oder Wärmebildzielfernrohr der Besitz alleine schon strafbar. Die Geräte haben ein Absehen und sind aufgebaut wie ein normales Zielfernrohr. Technisch gibt es die Geräte als Wärmebild- oder Nachtsicht-Technik. Auch viele deutsche Hersteller produzieren solche Geräte. Allerdings werden diese nur im Ausland verkauft.
Auslandsjagd mit Wärmebildzieltechnik
Im (europäischen) Ausland ist die Jagd mit Wärmebildzieltechnik hingegen zuweilen gestattet. Auch hier sollte man sich zuvor unbedingt über die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren.