Das Waffenrecht in Deutschland ist für legale Waffenbesitzer gespickt mit Verboten, Einschränkungen und teils wirren Verpflichtungen. Ein ausgelagertes Recht bleibt davon aber unberührt: nämlich jedermanns Recht auf Notwehr. Ein gerechtfertigtes Maß an Selbstschutz schließt auch den Besitz und im Ernstfall den Gebrauch einer Waffe ein - so ist die Frage nach freien Waffen für die eigene Verteidigung vollkommen legitim.
In erster Linie sind sogenannte NLW (non lethal weapons) für den Selbstschutz zugelassen. Dies sind Waffen, die ihrem Wesen nach an sich nicht tödlich sind, aber - Achtung - dennoch sein können. Ein Kubotan, Tactical Pens, Schrillalarme und Quarzsandhandschuhe sind klassische Beispiele für Verteidigungsmittel, gelten jedoch nur bedingt als Waffe. Auch Verteidigungssprays dürfen mitunter verwendet werden.
Ab 14 Jahren sind in Deutschland bereits CS-Sprühgeräte erlaubt, die du im selben Alter auch ohne Waffenschein öffentlich führen darfst. Die einzige Bedingung: Sie müssen eine PTB-Kennzeichnung aufweisen. Ab dem Zeitpunkt deiner Volljährigkeit kommen Schlagstöcke, einige Arten von Elektroschockern und Schreckschussgeräten als Option hinzu, die allesamt als Waffe angesehen werden.
Aber Vorsicht: Dass diese Verteidigungswaffen grundsätzlich frei käuflich sind, bedeutet nicht automatisch, dass du sie auch führen darfst. Mitunter benötigst du dafür einen Waffenschein - und selbst dann gibt es immer noch örtliche und situative Einschränkungen (zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen oder Waffenverbotszonen).
Der kleine Waffenschein berechtigt dich zum Führen von Signalgeräten sowie Schreckschuss- und Reizgaswaffen. Voraussetzung ist auch hier, dass diese Gerätschaften jeweils vom PTB geprüft und zugelassen sind. Du solltest jedoch unbedingt zwischen Reizstoffwaffen und -sprühgeräten unterscheiden können, denn Letztere darfst du bereits mit 14 Jahren und ohne waffenrechtliches Dokument öffentlich führen.
Was bedeutet “Führen”?
In Deutschland versteht man unter dem "Führen" einer Waffe, dass jemand die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume, seines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. Dies schließt das verdeckte Tragen einer Waffe, z. B. in der Jackentasche, ebenso ein wie das offene Tragen.
Achtung!
Wer eine Waffe führen darf, darf diese deswegen noch nicht benutzen bzw. abfeuern. Die Nutzung der Waffe kann nur durch Notwehr gerechtfertigt sein.
Bis auf wenige Ausnahmen ist das vollendete 18. Lebensjahr Grundvoraussetzung, um in Deutschland überhaupt eine Waffe besitzen zu dürfen; es sei denn, es handelt sich generell um einen verbotenen Gegenstand. In manchen Fällen braucht es zudem eine Erlaubnis. Zur besseren Veranschaulichung haben wir dir einige für die Selbstverteidigung relevante Varianten aufgelistet, die du mit beginnender Volljährigkeit besitzen (nicht zwingend aber auch führen) darfst:
Die Einhaltung der detaillierten Rahmenbedingungen ist essenziell, denn: Überschreitet eine Druckluftwaffe beispielsweise die vorgegebenen 7,5 Joule, benötigst du für deren Erwerb und Besitz bereits eine Waffenbesitzkarte.
Zu empfehlen sind Waffen, die es dir ermöglichen, deinen Gegner auf Distanz zu halten und angriffsunfähig zu machen. Kubotane oder Tactical Pens sind zwar nice to have - erfordern aber unausweichlich die Unterschreitung der Intimsphäre, um eingesetzt werden zu können. Du musst quasi schon unmittelbaren Körperkontakt mit deinem potenziellen Angreifer haben. Ein CS-Verteidigungsspray ist beispielsweise ebenfalls zulässig und auch brauchbar, da sich der Sprühnebel um dich und deinen Angreifer herum in der Luft verteilt (1,5 bis 5 Meter Reichweite, bei Weitstrahl sogar bis zu 10 m). Während dein Angreifer einige Zeit reaktionsunfähig ist, kannst du Raum gewinnen und fliehen.
Achtung: Ein Tierabwehrspray (Pfefferspray) ist für die Selbstverteidigung nicht zugelassen und auch bestimmte Distanz-Elektroimpulswaffen (Taser) sind verboten! Aus rechtlicher Sicht hat jede zur Selbstverteidigung geeignete Waffe sowohl ihre Vor- als auch ihre Nachteile.
Gummigeschosse sind grundsätzlich eingeschränkt erlaubt und bringen in der Selbstverteidigung den Vorteil, dass dir beim Einsatz niemand eine Tötungsabsicht unterstellen kann. Sie tun weh und verursachen blaue Flecken, führen jedoch keine Atemnot oder Reizungen der Augen hervor, wie Reizgas es tut (bei Asthmatikern beispielsweise, auch wenn diese sich nur unbeteiligt in der Umgebung aufhalten, stehst du in der Verantwortung, wenn sie Schaden davontragen!)
Im privaten Bereich sind sie zur Verwendung laut Waffengesetz zugelassen und werden in einer sogenannten RAM-Waffe (Real Action Marker) zur Heimverteidigung verwendet. Jedoch sind sie in Innenräumen nicht zu empfehlen, denn Gummi prallt ab - die Kugeln können dann in hoher Geschwindigkeit durch die Räume springen und auch dich selbst verletzen. In der Öffentlichkeit dürfen diese nicht gegen Menschen gerichtet werden. Die Zerstreuung einer Menschenmenge ist damit nur der Polizei erlaubt, die Verwendung der Gummigeschosse wird dort aber in den Bundesländern teils unterschiedlich geregelt.
Der Besitz von sogenannten Elektroimpulsgeräten ist Volljährigen in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange es keine Taser sind. Mit PTB-Siegel darf ein solcher auch ohne Waffenschein geführt werden. Schocker sind grundsätzlich dazu bestimmt, in Notwehrsituationen den Gegner außer Gefecht zu setzen; du darfst einen solchen also im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch einsetzen. Nicht erlaubt ist jedoch der private Besitz von Tasern; und damit auch nicht ihr Führen.
Einerseits musst du mit dem Gerät umgehen können, andererseits sollte es effizient sein - beide Eigenschaften helfen dir aber nur wenig, wenn das Produkt nicht vom PTB geprüft und zugelassen sind. Erst mit Erfüllung des Kriteriums kannst du ihn ab 18 Jahren frei erwerben. Ein Modell, das mit bis zu 500.000 V wahrlich eine Höchstleistung vollbringt, ist der SHD Power Max. Die Handschlaufe mit einem Sicherheitsstift sorgt dafür, dass er nicht gegen dich selbst verwendet werden kann, wenn jemand ihn dir entwendet. Der Gürtelclip sorgt für komfortables Tragen und eignet sich für zu Hause ebenso wie für unterwegs.
Die Spannung hängt bei den meisten modernen Elektroschockern primär vom Abstand der beiden Metallkontakte ab. 500.000 V oder sogar 1.000.000 V sind keine Seltenheit, allerdings ist die Stromstärke jeweils so niedrig, dass es kaum zu schweren, bleibenden Dauerfolgen kommt. (Ein Herzschrittmacher beim Opfer des Elektroschockers könnte ein Grund für eine solche sein). Die Spannung sagt aber nichts aus - bedeutend sind nämlich die Stromstärke und andere Einflussfaktoren in Kombination damit (zum Beispiel nasse Kleidung, Drogeneinfluss oder eben Herzschrittmacher).
Ein Taser wird im Vergleich zum Elektroschocker technisch wie eine Schusswaffe behandelt, ist im Privatbereich jedoch verboten. Der Unterschied zum Elektroschocker ist, dass Taser tatsächlich Nadeln, also feste Projektile verschießen, während ein Elektroschocker für seine effektive Funktion in Kontakt mit dem jeweiligen Objekt oder der Person stehen muss. Der generelle Umgang mit Tasern ist in Deutschland seit 2008 verboten. Nur mit einer Ausnahmebewilligung ist es möglich, einen solchen zu erwerben.
Teleskopschlagstöcke sind grundsätzlich erlaubt und der Erwerb ab 18 Jahren frei. Ihr Führen auf Veranstaltungen oder bei Versammlungen stellt allerdings eine Straftat dar - egal ob du Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments bist oder nicht. Generell muss das Führen einem berechtigten Interesse unterliegen; solche währen beispielsweise die Berufsausübung als Sicherheitskraft, Brauchtümer oder ein ausgeübter Sport. Die Selbstverteidigung zählt nicht dazu.
Alle Waffen, die du grundsätzlich (entweder frei oder weil du eine waffenrechtliche Erlaubnisbescheinigung hast) öffentlich führen darfst, darfst du auch im Auto bei dir haben. Es sei denn, du begibst dich damit in eine Waffenverbotszone oder zu Veranstaltungen und Versammlungen. Zur Risikominimierung empfehlen sich sogenannte Behelfswaffen, wenn du nicht sicher bist, ob du einen solchen Bereich aufsuchst. Dies sind Alltagsgegenstände, die sich jedoch erfolgreich als Waffe einsetzen lassen; zum Beispiel eine fest zusammengerollte Zeitschrift.
Der kleine Waffenführerschein ist deine Erlaubnis, um Schreckschuss- und Reizgaswaffen sowie Signalgeräte öffentlich führen zu dürfen. Erst er berechtigt dich juristisch korrekt zur Ausübung von Gewalt über diese grundsätzlich erlaubnisfreien Waffen. Für den Erwerb und den Besitz alleine brauchst du den Schein aber noch nicht.