2-Stufen-Geschoss: beim Aufstieg goldfarbiger Lichtschweif mit anschließendem Ausstoss von silber-grün leuchtenden Sternen Pyroeffekte für Silvester und behördlich genehmigte Feuerwerke Ganzjährig erwerbbar Verkauf nur an Selbstabholer - kein Versand möglich Das Schießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester von eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.